Psychologische Psychotherapie (Verhaltenstherapie) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und wird auch von den meisten Privaten Krankenversicherungen (PKV) übernommen.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Eine Abrechnungsgehmigung für Verhaltenstherapie mit einem halben Versorgungsauftrag liegt seit dem 01.07.2018 vor.
Nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde (Erstgespräch, ein bis drei Sitzungen) und der Probatorik (2 - 4 Sitzungen) wird bei Indikation eine genehmigungspflichtige Psychotherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie beantragt. Möglich sind 12 / 24 Stunden Kurzzeittherapie und 60 bis max. 80 Stunden Langzeittherapie. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den GKV nach den Einheitlichen Bewertungsmassstab (EBM).
allgemeiner Ablauf:
- Psychotherapeutische Sprechstunde (ein bis max. drei Erstgespräch/e)
dann etweder
- Akuttherapie (24 Sitzungseinheiten a 25 Min)
oder
- Probatorik und Diagnostik
- Beantragung der Kostenübernahme durch die GKV oder PKV
- Psychotherapie für Erwachsene im Einzelsetting als Kurzzeittherpie (KZT, 12-24 Sitzungsstunden) oder Langzeittherapie (LZT, 60 - 80 Sitzungsstunden)
Private Krankenversicherung (PKV) / Beihilfe: Eine Psychotherapie muss nach einem Erstgespräch vom Patienten bei der Privaten Krankenkasse / Beihilfestelle angezeigt oder beantragt werden (je nach Versicherungsbedingungen). Die Abrechnung des Honorars erfolgt direkt mit dem Patienten nach der Gebührenordnung für Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichen-Pschotherapie (GOP). Die Privaten Krankenversicherungen / Beihilfestellen erstatten der/dem Patient/in diese Kosten.
Für mehr Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf, einen Termin (als gesetzlich Versicherte/r) vereinbaren Sie bitte über www.116117-termine.de